Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Antworten auf häufige Fragen

Frankfurt am Main, 30. Oktober 2012.

Am 01. November 2012 ist es soweit und die bisherige „erweiterte Zustimmungslösung“ wird durch die „Entscheidungslösung“ ersetzt.

Alle Bundesbürger sollen in Zukunft regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich über das Thema Organspende zu informieren und dazu eine eigene Entscheidung zu treffen. Die Voraussetzungen für eine Organspende bleiben dieselben: Nur wenn der Hirntod des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt, ist das Spenden von Organen möglich.

Ziel des überarbeiteten Transplantationsgesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende zu steigern und die Situation der 12.000 Wartelisten-Patienten in Deutschland zu verbessern. Die Einführung der Entscheidungslösung fällt nun in eine Zeit, in der Manipulationsvorwürfe gegenüber einzelnen Transplantationszentren zu Verunsicherungen in der Bevölkerung geführt haben. Dazu erklärt Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand DSO: „Es ist wichtig, dass nun flächendeckende Kontrollen bei den Zentren durchgeführt werden. Alle Verdachtsfälle müssen aufgearbeitet und die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Gleichzeitig appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, sich dennoch vorurteilsfrei über das Thema Organspende zu informieren und sich zu entscheiden. Eine Organspende ist für viele Patienten die einzige Hoffnung auf ein neues Leben.“

Bislang haben nur relativ wenige Menschen ihren Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Nach Erfahrungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sind es in neun von zehn Fällen die Angehörigen, die nach dem vermuteten oder mündlich geäußerten Willen des Verstorbenen eine Entscheidung treffen. „Wer sich hingegen selbst zu Lebzeiten entscheidet, sorgt für Klarheit und entlastet seine Angehörigen“, betont Kirste.

Über das neue Gesetz und alle weiteren Fragen rund um die Gewebe- und Organspende informiert das gebührenfreie Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Quick-Info

  • Nur wenn der Hirntod des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt, ist das Spenden von Organen möglich.
  • MusterZiel des überarbeiteten Transplantationsgesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende zu steigern.
  • Bislang haben nur relativ wenige Menschen ihren Willen zur Organspende schriftlich festgehalten

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